Corona-Pandemie trifft Wirtschaft und Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek Rede zu Protokoll – LANDTAGSREDE ­ 08. Mai 2020 Corona-Pandemie trifft Wirtschaft und Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein schwer TOP 50: Mittelständische Wirtschaft schützen ­ Mehr regionale öffentliche Vergaben ermöglichen (Drs. 19/2151)

„Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft und Arbeitsplätze sind schwerwiegend. Ein Ende ist nicht in Sicht. Wir brauchen seriöse Antworten, wie die mittelständische Wirtschaft geschützt werden kann. Worauf basiert Ihre Annahme, dass Kommunen die örtlichen Unternehmen bei der Vergabe nicht schon verstärkt berücksichtigen? Nebenbei angemerkt sind die Grenzen einer regionalen Vergabe schnell gesetzt. Oder haben Sie schon einmal in Schleswig-Holstein angebauten Kaffee für die Betriebskantine beschaffen können? Die Krise ist so tiefgreifend, dass viele Lieferketten unterbrochen sind und eine regionale Beschaffung schwierig wird. Außerdem darf die Fokussierung auf die Region bei der Vergabe den Anspruch auf einen fairen Wettbewerb nicht ersetzen ­ so haben Sie es selbst formuliert. ,,Ein breiter Wettbewerb führt zu einer besseren Partizipation der Wirtschaft an der Aufgabenerledigung der öffentlichen Hand. Dies verbessert den sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln“, so steht es in der Begründung zu dem aufgeweichten Vergabegesetz von Jamaika. Soll das nun nicht mehr gelten? Schon vor einigen Jahren hat Ihnen meine Kollegin Regina Poersch unmissverständlich aufgezeigt, dass ein sehr ähnlicher Vorschlag von Ihnen nicht die erhofften Effekte haben wird. Daran hat sich nichts geändert. Es ging um die Anhebung der Wertgrenzen für die freihändige Vergabe im Zuge der damaligen Konjunkturprogramme in Folge der Bankenkrise. Die Kollegin führte am 20. Mai 2010 aus: ,,Die Lockerung der Vergabevorschriften im Rahmen des Konjunkturprogramms haben leider gezeigt, dass schleswig-holsteinische Unternehmen und Betriebe nicht im erhofften Umfang zum Zuge kamen. Wenn nicht einmal die bestehenden Möglichkeiten zum Nutzen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft ausgenutzt werden, dann ist die Frage, welchen Sinn es noch haben kann, die Grenzen weiter zu lockern.“ (zu Drs. 17/504 in Protokoll 17/18). Wenn sich die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen nicht darstellen lässt, welchen Wert hat dieser Antrag dann? Ja, sie sind stolz auf ihr arbeitnehmerfeindliches Vergabegesetz. Ein Gesetz, das ökologische, soziale und gleichstellungsbezogene Ziele nicht mehr verbindlich landesweit regelt. Welches sind denn eigentlich die Hindernisse für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben? Wer hindert die Kommunen bisher daran? Die Folgen der Corona-Krise dürfen nicht zum Anlass genommen werden, um Bewährtes in Frage zu stellen. Das Problem sind doch nicht die Vergabemöglichkeiten, die eventuell nicht genutzt werden. Das Problem ist, dass wir es mit einer Krise zu tun haben, die auch die Arbeit der Vergabestellen in der Verwaltung massiv beeinträchtigt. Wenn Sie schon anfangen wollen, sich erneut dem Vergabe-Thema zu widmen, dann ergänzen Sie bitte die Tariftreue. Denn diese fehlt auch weiterhin in Ihrem arbeitnehmerfeindlichen Vergaberecht (VGSH Drs. 19/861). Wenn Sie ­ und da zitiere ich Sie ­ ,,als verlässlicher Vertragspartner für den Mittelstand auftreten“ wollen, dann doch bitte auch als Partner der schleswig-holsteinischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade in Krisenzeiten von guter Arbeitnehmerpolitik abhängig sind! Tarifbindung gehört mit dazu! Die Situation ist viel zu ernst, um nicht intensiv über nötige Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Vergaberechts zu debattieren. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus und auf einen Erlass des Bundesinnenministeriums zu vergaberechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie. Hier sind überaus sinnvolle vergaberechtliche Flexibilitätsmöglichkeiten vorgesehen, die mit der Vergabe von Bauleistungen und Beschaffungen im Zusammenhang stehen, die zur Eindämmung der Pandemie dienen. Mehrere Bundesländer haben ihr Vergaberecht daraufhin angepasst. Das sollten wir uns genauer anschauen.“

Team Thomas

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