Es gilt das gesprochene Wort!
Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek
Kiel, 14. Dezember 2018
TOP 56: Einführung einer Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein (Drs. 19/1078)
Thomas Hölck:
Gebührenfreiheit von der Krippe bis zum Master oder Meister: Das gibt es
nur mit der SPD
Die Landesregierung hat mit Ihrem Konzept einer schleswig-holsteinischen
Meistergründungsprämie einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung des Handwerks und des
regionalen Gründergeistes vorgelegt. Das erkennen wir an und danken für den Bericht. Die
Meistergründungsprämie nützt allerdings nur dann etwas, wenn genügend
Handwerksgesellinnen und -gesellen sich auch auf den Weg machen, die Meisterausbildung
aufzunehmen. Gerade bei dieser Frage hat Jamaika kläglich versagt. Sie haben im
Wirtschaftsausschuss gegen unseren Antrag auf eine gebührenfreie Meisterprüfung gestimmt.
Gebührenfreiheit von der Krippe bis zum Master oder Meister gibt es nur mit der SPD. Im
Oktober des letzten Jahres haben wir über die Grundsatzfrage diskutiert, ob wir die finanzielle
Ungleichbehandlung von akademischer und Handwerksausbildung angehen wollen? Sie
jedenfalls nicht. Dies gilt insbesondere für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die abgebaut und
vermieden werden müssen. Unser Ziel war damals wie heute die Stärkung unserer Gewerke,
indem wir die Attraktivität der Meisterausbildung durch eine dringend nötige finanzielle
Entlastung fördern. Obwohl mit der Einführung des Aufstiegs-BAföG eine Verbesserung der
Finanzierung werdender Meisterinnen und Meister erreicht wurde, besteht immer noch ein
erheblicher Unterschied zur finanziellen Ausstattung im Studium. Das geht so nicht. Wir setzen
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uns für eine Weiterentwicklung des Aufstiegs-BAföG ein, um eine vollständige Übernahme der
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der Meisterausbildung zu gewährleisten. Nach der
Ausbildung folgt der Berufseinstieg so weit so herausfordernd. Der Schritt in die
Selbstständigkeit birgt jedoch vor allem für Gründer im Handwerk ein großes finanzielles Risiko.
Dies bildet das aktuelle Zahlenwerk des ifh Göttigen detailliert ab: Die Zahlen der Gründungen
im Handwerk hat seit 2006 um etwa acht Prozent in Schleswig-Holstein abgenommen. Wir
stehen zwar deutlich besser da, als der Bundesdurchschnitt (Abnahme im gleichen Zeitraum um
fast 16 Prozent), müssen dem Trend aber proaktiv entgegen wirken. Die
Meistergründungsprämie ist eine Möglichkeit den Anteil der Gründungen im Handwerk zu
stärken. Ihr Konzept liefert einen ersten Eindruck, weist beim genaueren Hinsehen aber einige
Unstimmigkeiten auf: Bei Ihrer Definition der Zuwendungsempfänger schließen Sie bestimmte
Personen aus, die nach der Handwerksordnung berechtigt wären ihren Beruf auszuüben.
Mutiger wäre es, dem Beispiel Berlins zu folgen, die hier die geltenden Ausnahmebewilligungen
der Handwerksordnung berück-sichtigen: Die Meistergründungsprämie wird in Berlin zusätzlich
bei Ausnahmebewilligungen gemäß § 8 der Handwerksordnung vergeben. Hierfür muss der
Meisterbrief zwar maximal drei Jahre nach der Existenzgründung nachgewiesen werden, aber
solche Sonderregelungen macht es Unentschlossenen leichter und stärkt den Gründergeist im
Handwerk. Wir begrüßen Ihr Vorhaben, sich nicht nur für die Förderung der erstmaligen
Gründung und der Übernahme, sondern auch für die tätige Beteiligung einzusetzen. Es fehlt an
der Stelle aber eine Konkretisierung: Ab wann gilt die Beteiligung denn als tätig und der
unternehmerische Einfluss des Meisters als hinreichend groß, um förderungsfähig zu sein? Wird
sich Schleswig-Holstein am geschilderten Beispiel Nordrhein-Westfalens mit sehr hohen 50
Prozent oder eher an Brandenburg mit nur 30 Prozent orientieren? Langfristig wirkt es sich auf
Ihr prognostiziertes Fördervolumen aus und somit auch auf den Haushalt. Hier muss
nachgebessert werden. Wir haben der Einführung einer Meistergründungsprämie zugestimmt.
Geben sie sich einen Ruck, lassen sie uns gemeinsam für eine gebührenfreie Meisterausbildung
sorgen, dann wird es eine Politik aus einem Guss und kein Stückwerk. Wir können im Januar im
Wirtschaftsausschuss im Rahmen der Selbstbefassung diesen Malus beheben.
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