Verantwortungslose Politik der schwarz-grünen Landesregierung

„Die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung in Schleswig-Holstein ist das späte Eingeständnis von Schwarz-Grün, dass es ein schwerer Fehler war, diese überhaupt erst abzuschaffen. Das hätte vor dem Hintergrund der stark angespannten Wohnungsmärkte nie passieren dürfen!“ Mit markigen Worten reagiert der Kreis-Pinneberger SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Hölck auf den Beschluss des Kieler Kabinetts, die neue Kappungsgrenzenverordnung zum 1. Mai 2024 in Kraft treten zu lassen. Die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP hatte sowohl die Verordnung, die Bestandsmieter schützt, als auch die Mietpreisbremse abgeschafft.

Leidtragende dieser Fehlentwicklung waren und sind Mieterinnen und Mieter, die in Zeiten hoher Inflation zusätzlich unter der Last stark steigender Mieten zu leiden haben, so der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hölck. Die verantwortungslose Politik dieser Landesregierung zeigt, dass sie keine verlässliche Partnerin ist für Menschen, die zur Miete wohnen!

 Mietrecht ist auch Ländersache. Die Landesregierung muss jetzt jede Möglichkeit zur Dämpfung des Mietanstiegs nutzen. Dazu gehört neben der Kappungsgrenzenverordnung natürlich auch die Mietpreisbremse. Sie schützt Menschen bei Neuvermietung vor Mietwucher. Die beste Wirkung entfalten die Instrumente in Kombination. Hölck: „Wir fordern Schwarz-Grün dazu auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten! Die Miete muss für alle leistbar bleiben!“

Schon seit vielen Jahren fordert Thomas Hölck, sowohl die Mietpreispreisbremse für angespannte Wohnlagen in Schleswig-Holstein als auch die Kappungsgrenzenverordnung wieder einzuführen. „Jetzt endlich gibt die Landesregierung mal zu, dass es angespannte Wohnungsmärkte im Land gibt“, so der Sozialdemokrat. Die Verordnung sieht vor, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent zu senken. Somit dürften in bestimmten Städten und Gemeinden die Bestandsmieten nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen, und das auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Kreis Pinneberg geht es dabei um folgende Orte:

Bönningstedt, Elmshorn, Halstenbek, Hasloh, Helgoland, Pinneberg, Quickborn, Rellingen, Schenefeld, Uetersen und Wedel.

Sowohl Mietpreisbremse als auch die abgesenkte Kappungsgrenzenverordnung hat es in Schleswig-Holstein schon gegeben, als nämlich SPD, Grüne und SSW an der Regierung waren. Als jedoch 2017 CDU-Ministerpräsident Daniel Günther mit einer Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP das Ruder übernahm, wurden diese Instrumente wieder abgeschafft und auch nicht, wie seinerzeit im Koalitionsvertrag vereinbart, durch geeignete andere Maßnahmen ersetzt.

„Nun wird es zumindest eine kleine Erleichterung für Mieterinnen und Mieter geben“, so Hölck. Gleichzeitig appelliert er an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent endlich umzusetzen. Laut Hölck wird das Vorhaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verzögert.

Team Thomas

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