TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes (20/1168)
„Bevor ich zu den Inhalten zur geplanten Änderung der LBO komme, gestatten Sie mir ein Wort an die Koalition zum Verfahren: Geht doch!
Wir haben diesmal rechtzeitig von der Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der LBO erhalten. Zumindest hatten wir die Chance, uns mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Grundsätzlich halten wir die Inhalte für sinnvoll. Deshalb beteiligen wir uns auch als Mitantragsteller und unterstützen diesen Gesetzentwurf. Gemeinsam werden wir eine gute Lösung für Erleichterungen beim Wohnungsbau und die Lösung bauordnungsrechtlicher Probleme bei der Energiewende finden.
Noch besser wäre es, wenn sie ihren Widerstand gegen die Wiedereinführung der Mietpreisbremse aufgeben, die Kappungsgrenzenverordnung endlich auf den Weg bringen und die von der Ampel vereinbarte Reduzierung der Kappungsgrenze auf 11 % unterstützen würden.
Das wäre eine schnelle und direkte Hilfe für die Mieter*innen. Denn die geplanten Vereinfachungen der LBO kommen erst mit großer Verzögerung, wenn überhaupt, bei den Mieter*innen an.
Mit Veränderungen im Mietrecht können wir direkt und schnell einen sozialen Akzent setzen. Wir stehen dazu bereit.
Aufgabe dieser Gesetzesänderung ist es doch, den hohen Standard unseres Bauordnungsrechtes mit zwei Erfordernissen zu vereinen. Einer möglichst unkomplizierten Schaffung von mehr Wohnraum in Bestandsgebäuden und neuen Formen der Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen. Der Gesetzentwurf ist hier ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch gibt es noch Detailfragen, die wir im Ausschuss zu klären haben.
So müssen wir dort, wo kommunale Wärmenetze nicht zum Einsatz kommen können, z.B. dafür sorgen, dass Wärmepumpen an Gebäuden ohne Konflikte mit dem Nachbarschutz installiert werden können.
Dies mag bei freistehenden Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken kein Problem sein, bei einem Reihenmittelhaus mit einer Breite traufseitig von sechs Metern sieht das aber schon ganz anders aus. Die Privilegierung von Wärmepumpen in Abstandsflächen ist grundsätzlich positiv.
Ob die hier vorgeschlagene Reduzierung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück um lediglich 70 Zentimeter auf 2,3 Meter ausreicht, werden wir uns ansehen müssen.
Ebenso die Frage, wie das denn aussieht, wenn als Kältemittel für die Wärmepumpe statt des umweltschädlichen PFAS das natürliche aber extrem feuergefährliche Propan eingesetzt wird.
Um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, ist es notwendig die Baukosten zu senken.
Mit der Reduzierung der Raumhöhen wird Baumaterial gespart, was sich gerade im Geschosswohnungsbau positiv auswirken kann.
Die vorgeschlagenen Erleichterungen beim Brandschutz und Genehmigungsverfahren beim Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnräumen begrüßen wir ebenso. Das Entfallen der Nachweispflicht für Stellplätze, wenn in einem bestehenden Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen werden, ist eine sehr sinnvolle Initiative.
Genauso wie die der Wegfall der in der Praxis weitgehend nutzlosen Ablösebeiträgen für die nicht auf dem eigenen Grundstück nachweisbaren Stellplätze. Hier wirkt sich die Mobilitätswende positiv auf die Baukosten aus.
Allerdings hoffe ich sehr, dass die Kommunen die sich daraus ergebenen Parkraumprobleme mit innovativen Mobilitätskonzepten lösen werden.
Ich will das Auto nicht auf Biegen und Brechen aus den Quartieren verbannen. Aber ein paar fehlende Stellplätze z. B. bei einem Ausbau des Dachgeschosses, dürfen neuen Wohnraum nicht verhindern. Sie sehen, ich freue mich schon auf die Beratungen im Ausschuss.“