TOP 20+40: Investitionsanreize schaffen: Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern sowie Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen: Kappungsgrenze weiterentwickeln, Index- und Staffelmieten begrenzen (Drs. 20/1867, ÄAnt 20/1911, 20/1166, 20/1879)
„Herr Kollege Buchholz, was haben Sie hier bloß für einen schrägen Antrag zusammengedrechselt?
Die FDP holt ein altes Spielzeug aus der Mottenkiste: Dieses Mal ist es die bürokratische Hürde beim Mietrecht, der Kappungsgrenzenverordnung.
Sie ist für die FDP leider wieder einmal nichts anderes als ein lästiger Markteingriff oder eine bürokratische Hürde.
Ich sage es in aller Deutlichkeit – die rückläufige Anzahl von Auftragseingängen im Baugewerbe sowie die ebenfalls rückläufige Anzahl der fertiggestellten Wohnungen sind ein Problem.
Doch selbst schwarz-grün hat mittlerweile verstanden, dass eine Kappungsgrenzenverordnung zum Schutz der Mieterinnen und Mietern notwendig ist.
Fakt ist aber: Wenn es um die Lebensrealität von Menschen geht, sollte es uns nicht um Eventualitäten gehen. Eine saftige Mieterhöhung kann schnell existenzielle Folgen haben; im Zweifel heißt das: Von Zuhause ausziehen.
Wir sagen ganz klar: Mieterinnen und Mieter müssen vor starken Mieterhöhungen geschützt werden, gerade und insbesondere in diesen Zeiten.
Dr. Bernd Buchholz scheint hier dem König der Fehlschlüsse auf den Leim gegangen zu sein.
Was hat die FDP für eine vernebelte Wahrnehmung auf dem Mietwohnungsmarkt.
Mit einer durchschnittlichen Bruttokaltmiete von 8,90 € pro Quadratmeter im Monat liegt Schleswig-Holstein an sechster Stelle aller Bundesländer bei den Mieten in 2023.
Dabei stehen wir nur an Platz 11 bei den Bruttoeinkommen.
Wir brauchen die Kappungsgrenzenverordnung und Mietpreisbremse, sofort.
Wir brauchen eine Initiative, um die Indexmieten zu deckeln, sofort.
Sehr geehrte Kollegin und Kollegen von der FDP, werden Sie als selbsternannte Rechtsstaatspartei endlich vertragstreu.
Setzen Sie das um, was Sie als Partei im Ampelkoalitionsvertrag unterschrieben haben: Die Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent.
Gerade, weil aktuell so wenig Wohnungen gebaut werden können, ist eine Regulierung auf dem Mietmarkt so wichtig.
Ohne Markteingriffe hätte es die Erfolgsgeschichte des sozialen Wohnungsbaus nie gegeben.
Es ist unsere Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Die wirklichen Ursachen, warum so wenig gebaut wird, liegen doch woanders. Hohe Zinsen, hohe Baupreise, zu viel Bürokratismus beim Genehmigungsverfahren und Standards, die das Bauen zu teuer machen. Wer heute freifinanziert baut, muss Mieten von 16 bis 18 € aufrufen.
Deshalb sind die geänderten Abschreibungsmöglichkeiten des Wachstumschancengesetz ja auch ein richtiger Ansatz, um Investitionsanreize für den Wohnungsbau zu schaffen.
Anstatt zu helfen, blockieren die CDU-Ministerpräsidenten auf unverantwortliche Weise das Gesetz.
Die Bundesregierung will Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen in Deutschland verbessern und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen setzen.
Was kann man dagegen haben? 18 Mittelstandsverbände haben es auf den Punkt gebracht:
„Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Rettung des deutschen Mittelstands, der 99 Prozent aller Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet“, schreiben 18 Verbände in einem Brandbrief.
Mit dem Wachstumschancengesetz könne die Politik ein erstes Zeichen der Zuversicht für eine beginnende Entlastungs- und Investitionsoffensive im Mittelstand setzen, schreiben die Mittelständler. Was für eine Klatsche für die Union, die sich Mittelstandspartei nennt.
Auch Marcel Fratzscher mahnt eine Verabschiedung des Gesetzes an.
Er schrieb auf X „Das Wachstumschancengesetz ist wichtig, um wieder mehr Zuversicht zu schaffen und Investitionen zu stärken – dies würde die Wirtschaft kurzfristig konjunkturell stabilisieren helfen und langfristig die Transformation unterstützen“.
Die Blockade von CDU/CSU sei unverantwortlich und schädlich, die Forderung nach einer Rücknahme der Kürzung der Subventionen für Agrardiesel „schlichtweg Erpressung“.
Dem ist nichts hinzuzufügen.”