Hölck: Keine Bagatellisierung der Gefahren!
Die Situation um den Geh- und Radweg an der Landesstraße L 261 entlang des Schlossparks in Haseldorf darf nicht bagatellisiert werden. Ob Papierkörbe seitens der Gemeinde geleert werden oder nicht, ob Bürgermeister und Grundstückseigentümer miteinander reden wollen oder nicht, ob der Schlosspark für die Öffentlichkeit geöffnet ist oder nicht, ist zweitrangig. „Entscheidend ist, dass die Verkehrssicherheit entlang des Schlossparks gewährleistet wird. Es geht hier um die Unversehrtheit der Bürger*innen. Es geht konkret um die Beseitigung der Gefahren für Leib und Leben der Menschen“, erklärt der Haseldorfer Landtagsabgeordnete und SPD-Ortsvorsitzende Thomas Hölck. Dass die Bäume entlang des Gehwegs überwiegend als nicht bzw. nur als eingeschränkt verkehrssicher gelten, ist gutachterlich belegt. Die Verantwortung ist hier eindeutig und liegt beim privaten Grundstückseigentümer. Hier gibt es keine Ausreden, denn das Recht und die Pflichten gelten für alle Haseldorfer Bürger*innen gleich. Die jeweiligen Baulastträger, die Gemeinde für den Geh- und Radweg sowie für die Landesstraße der Landesbetrieb Verkehr, haben das Recht, bei privatem Grün- und Baumbewuchs die Eigentümer zur Gefahrenbeseitigung aufzufordern, sofern das zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Dass der Bürgermeister und die Gemeindevertreter von SPD und BfH dieses Recht unabhängig vom Ansehen der Person umgesetzt wissen wollen, verdient Respekt und Unterstützung. Zuständig zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit ist das Amt Geest und Marsch als Ordnungsbehörde. Betrachtet man die hohen Bäume mit dem entsprechenden Gefährdungspotential, muss man leider feststellen, dass die Gefährdungen nicht beseitigt wurden, obwohl das Gutachten über den Zustand der Bäume seit Mitte Dezember 2020 bekannt ist. Da stellt sich schon die Frage, warum die Amtsverwaltung geltendes Recht, unabhängig von der Person, bisher nicht durchgesetzt hat?