SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
Drucksache 19/106
19. Wahlperiode 2017-08-04
Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Vorbemerkung des Fragestellers Im Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein sind die landesweiten Ziele der Energiewende- und Klimaschutzpolitik festgeschrieben. Demnach soll die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2025 auf mindestens 37 Terawattstunden ausgebaut werden. Gleichzeitig gilt nach wie vor ein Moratorium für den Zubau von Windenergieanlagen nach § 18a Landesplanungsgesetz. Daher ist der Zubau derzeit nur auf Basis von Ausnahmegenehmigungen möglich.