Die gebührenfreie Meisterprüfung ist ein Beitrag zur Zukunftssicherung unseres Handwerks

TOP 20: Gebührenfreie Meisterinnenprüfung und Meisterprüfung garantieren (Drs. 19/1366)
,,Seit Oktober 2017 diskutieren wir über die Ausbildung von Meisterinnen und Meistern in
unserem Land. Zuletzt haben wir uns auf ein Konzept zur Meistergründungsprämie verständigt.
Sie ist eine besondere Anerkennung für eine abgeschlossene Meister-Ausbildung auf dem Weg
in die Selbstständigkeit. Das ist auch notwendig, denn die Zahl der Gründungen im schleswig-
holsteinischen Handwerk hat seit 2006 um etwa acht Prozent abgenommen. Daher müssen wir
die Anzahl von abgeschlossenen Ausbildungen von Meisterinnen und Meistern deutlich erhöhen.
Es muss ein viel größerer Pool von potentiellen neuen Unternehmern im Handwerk geschaffen
werden. Bei der Gebührenfreiheit geht es aber auch um Bildungsgerechtigkeit. Es ist nicht
einsehbar, dass ein Studium in der Regel kostenfrei und eine MeisterInnenausbildung mit einer
hohen Ausbildungssumme belegt ist. Wir wollen die Beitragsfreiheit von Krippe bis zum Studium
bzw. von Krippe bis zur MeisterInnenausbildung. Unternehmensgründungen auf der einen Seite
und Ausbildungsbetriebe auf der anderen sind mitentscheidend für die vom Mittelstand geprägte
Wirtschaft Schleswig-Holsteins. Dass es dem Handwerk wirtschaftlich gut geht, belegen auch die
Zahlen des Statistikamtes Nord von letzter Woche: Das Handwerk in Schleswig-Holstein konnte
2018 seinen Umsatz um ganze 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigern. Trotz gut gefüllter
Auftragsbücher werden die nächsten Jahre für Schleswig-Holsteins Handwerksbetriebe
entscheidend sein, denn die Handwerksberufe stehen vor zentralen Herausforderungen, die
bewältigt werden müssen: Die Sicherung der Unternehmensnachfolge und die
Fachkräftegewinnung. Kurz vor Ende der Bewerbungsfristen fehlten beispielsweise im letzten
Jahr in den Bereichen Industrie, Handel und Handwerk noch ganze 3500 Auszubildende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beitragsfreiheit zur Aufstiegsqualifikation zur Meisterin und
zum Meister kann dazu beitragen, unsere dualen Ausbildungsberufe attraktiver zu machen und
schafft dringend benötigte Anreize für Betriebsübernahmen. Die Forderung nach einer Reform
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zur vollständigen Übernahme der
Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren der MeisterInnenausbildung ist längst überfällig. Das
sehe nicht nur ich so, sondern auch die Handwerkskammer (Umdruck 19/551) und die IHK
Schleswig-Holstein (Umdruck 19/540). Zuletzt hat Jörn Arp, Präsident der Handwerkskammer
Schleswig-Holstein, die kostenlose Meisterinnenausbildung auf dem parlamentarischen Abend
des Handwerks SH gefordert. Es geht um die Gleichwertigkeit der beruflichen und allgemeinen
Bildung. Es geht um gleiche finanzielle Rahmenbedingungen der Handwerksausbildung
gegenüber dem akademischen Bildungsweg ein. Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
müssen entfallen. Wir fordern Sie an dieser Stelle deshalb noch einmal nachdrücklich auf, einen
Bundesratsbeschluss zur Änderung des AFBG zu erwirken. Gerne stellen wir diesen Antrag zur
Handlungsaufforderung auch ein drittes Mal, um die Wichtigkeit des Themas und die
Betroffenheit vieler junger Menschen im Land deutlich zu machen. Springen sie über ihren
Schatten, und lassen sie uns gemeinsam versuchen die finanziellen Barrieren beim
Bildungsaufstieg im Handwerk zu beseitigen. Stimmen Sie unserem Antrag zu und leisten Sie
mit uns einen Beitrag zur Zukunftssicherung unseres Handwerks!“

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