Vorranggebiet für Windenergieanlagen in der Gemeinde Heidmühlen (Kreis Segeberg)

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD)
und Antwort
der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration

Vorranggebiet für Windenergieanlagen in der Gemeinde Heidmühlen (Kreis Segeberg)

Vorbemerkung des Fragestellers
In dem zweiten Entwurf der Regionalpläne für die Windenergie wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Heidmühlen (Kreis Segeberg) ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung aufgenommen (Fläche PR3_SEG_310). Diese Fläche wurde im ersten Planentwurf aus Dezember 2016 noch nicht ausgewiesen, da laut den Planunterlagen ein Konflikt mit einer Wetterradarstation des DWD vorgelegen habe. Daher sei die Errichtung von Windenergieanlagen mit mindestens 100 m Gesamthöhe nicht möglich. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei voraussichtlich nicht möglich.

1. Wie begründet die Landesregierung die Aufnahme der Fläche PR3_SEG_310 als Vorranggebiet in den zweiten Planentwurf? Welche Umstände haben sich seit dem ersten Planentwurf geändert, so dass die Abwägungsentscheidung im zweiten Planentwurf anders ausgefallen ist?

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