Bevor wir den LEP ändern, sollten wir die Grünen ändern!

TOP 8: Wohnungsbau im ländlichen Raum stärken – wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterentwickeln (Drs. 20/1374)

„Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Präsidentin,

 

es ist schon erstaunlich, was Koalition uns hier für Anträge vorlegt. „Der ländliche Raum hat großes Potential für die Schaffung von Wohnraum“, so die Aussage in diesem Antrag. Erst einmal ist festzustellen, Wohnungen gehören dahin wo sie gebraucht werden. Das ist vorrangig in den 67 Gemeinden des Landes mit angespannten Wohnungsmarktlagen, oder zu mindestens in deren Nähe. Dann schreiben Sie: „Nicht zuletzt unterstützen kleinere Wohneinheiten auch die Ziele des Landes Schleswig-Holstein, den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten.“ Aha!

Im LEP steht:

 

„Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, decken den örtlichen Bedarf. Dort können im Zeitraum 2022 bis 2036 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2020 neue Wohnungen im Umfang von

– bis zu 15 Prozent in den Ordnungsräumen (Kapitel 2.2) und von

– bis zu 10 Prozent in den ländlichen Räumen (Kapitel 2.3)

gebaut werden (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen).

Es ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen. Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet“.

 

Sie wollen die Anrechnung von Dauerwohnungen auf die Hälfte reduzieren. Bedeutet aber in der Konsequenz mehr Wohnungsbauzugelassen wird als bisher. Finde ich nicht schlecht, aber mit dem reduzierten Flächenverbrauch wäre ich vorsichtig. Das alles soll bei der nächsten Änderung des LEP stattfinden. Der LEP gilt gerade 1,5 Jahre. Soll der nun wieder geändert werden? Wenn ja gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass den Akteuren im Land auch zu sagen.

 

Wissen Sie was das für einen Prozess auslösen würde? Wir sind ja noch nicht mal mit den Regionalplänen durch, da wollen sie schon deren Grundlage überarbeiten.  Man kann sich auch fragen, warum die alte und neue Innenministerin das nicht schon damals mitberücksichtigt hat, was Sie heute vorschlagen. Und wenn der LEP nun nicht unmittelbar vor der Änderung steht, hätten sie sich heute den Antrag auch sparen können. Wenn Sie nun den ländlichen Raum als Potential für den Wohnungsbau entdeckt haben, müssen Sie auch mal ein paar Worte zur Infrastruktur verlieren.  Sie sagen nichts zur notwendigen Infrastruktur auf dem Land! Wie schaffen sie zusätzliche Kitas und Schulen? Sie lassen doch schon jetzt die Kommunen alleine. Abwasser, Wärmeversorgung? Kein Wort in Ihrem Antrag. Was ist mit den Pendelströmen? Wachsen denn die Straßen und der ÖPNV gleich mit? Kein Wort in Ihrem Antrag.

 

Sollen die Städte das wieder auffangen?

 

Schaut man auf die kommunale Ebene, sind gerade die Grünen häufig die Verhinderer von wohnbaulicher Entwicklung. In Wedel, schaffen sie es nicht, sich gegen einen Bürgerentscheid zu positionieren, der einen zweijährigen Planungsstopp von hunderten von Wohnungen vorsieht. In Reinbek haben sich die Grünen erfolgreich für ein Bürgerbegehren gegen ein Baugebiet eingesetzt. In Ahrensburg haben die Grünen sich im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans gegen die Ausweisung von weiteren Wohnbaupotentialflächen ausgesprochen.

 

Überall dort, wo dringend Wohnraum benötigt wird sind die Grünen die großen Verhinderer. Dafür wollen die Landesgrünen nun in den ländlichen Raum. Flächen versiegeln statt Innenverdichtung als neues Prinzip? Denn diesen Widerspruch lösen Sie schon im aktuellen LEP nicht auf.

 

Bevor wir den LEP ändern, sollten wir die Grünen ändern! Und die Union daran erinnern, dass der LEP nicht dazu da ist, jedem CDU-Bürgermeister sein Baugebiet zu ermöglichen, sondern um die Probleme des ganzen Landes zu lösen.“

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