Stegner begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag
„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk stärkt.“ Das sagt der Kreis-Pinneberger SPD-Bundestagskandidat Ralf Stegner. Der Politiker begrüßt die Klarstellung der Richter, dass der Staat im Rahmen der Pressefreiheit verpflichtet ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarfsgerecht zu finanzieren. „Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist auch eine schallende Ohrfeige für diejenigen Politiker, die sich erhofft hatten, die Öffentlich-Rechtlichen durch ein Verhindern der notwendigen Neuregelung austrocknen und schwächen zu können“, sagt Stegner.
Das Gericht war einer Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt und hatte eine vorläufige Anhebung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent pro Haushalt angeordnet, nachdem die Neuregelung durch die politische Ebene aufgrund der Blockade des Landes Sachsen-Anhalt nicht zustande gekommen war. Auch im Kreis Pinneberg hatte es zum Thema in den vergangenen Monaten lebhafte Diskussionen gegeben. „Ich freue mich insbesondere, dass das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen in Zeiten von Filterblasen und Fake-News ausdrücklich betont“, sagt Stegner. „Das ist eine klare Stellungnahme für den Qualitätsjournalismus von ARD, ZDF und Deutschlandradio und eine klare Absage an Versuche, über finanziellen Druck Einfluss auf politische Programminhalte zu nehmen.“