Mehr Geld für Unternehmen und Soloselbstständige

Damit möglichst alle Unternehmen, Soloselbstständigen, Theater, Restaurants, Einzelhändler, Reisebüros, Reiseveranstalter und die diversen Kulturschaffenden gut durch die Corona-Krise kommen, wurden die Überbrückungshilfen deutlich verbessert.

So haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) darauf geeinigt, die Beantragung der Hilfen zu vereinfachen. Außerdem gibt es deutlich mehr Geld, und es wird ein größerer Kreis an Unternehmen berücksichtigt. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Hölck aus Haseldorf hin. Ganz wichtig: Unternehmen können jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Bisher gab es 200.000 beziehungsweise 500.000 Euro höchstens. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt. Zum Beispiel werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet, wenn der Umsatz um 30 bis 50 Prozent zurückgegangen ist. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Kosten bezahlt. Zu den fixen Kosten gehören u. a. Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Leasingraten, Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung. Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Geld gibt es auch für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Marketing- und Werbekosten. Für Unternehmen, die erst 2020 gegründet wurden, gelten Sonderregelungen.

Hölck weist darauf hin, dass es weitere Möglichkeiten für die besonders von der Krise betroffenen Branchen wie Reisebüros, Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbstständige gibt. „Gerade die Soloselbstständigen hatten bisher große Probleme, Überbrückungshilfe zu bekommen, da sie häufig nur wenige Fixkosten haben. Die sogenannte Neustarthilfe beträgt nun maximal 7500 statt bisher 5000 Euro. Zugrunde gelegt wird der Jahresumsatz 2019. 25 Prozent davon werden als Betriebskostenpauschale angesetzt“, so Hölck.

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