„Besser spät als nie“, kommentiert der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck aus Haseldorf, den Vorstoß der Landesregierung in Bezug auf das Baumobilisierungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es Kommunen, bei brachliegenden Grundstücken außerhalb eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht zu beanspruchen, um dort Wohnbebauung zuzulassen. Das war bisher nicht erlaubt. Insgesamt wird es für die Gemeinden leichter, einen Bauantrag für Wohnungsbau zu genehmigen, obwohl sich der Bauträger eventuell nicht in allen Fragen akribisch an den B-Plan halten möchte, beispielsweise bei der Anzahl der Geschosse oder bei einem Anbau. Hölck kritisiert, dass dieses Gesetz in Schleswig-Holstein reichlich spät kommt. In Hamburg ist es schon am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz von 2021 geht zurück auf eine Initiative der Bundes-SPD. „Das war noch zu Zeiten der Großen Koalition!“, so Hölck.
In Schleswig-Holstein dürfen jetzt 67 von 1106 Städten und Gemeinden das Baumobilisierungsgesetz anwenden, weil sie einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Im Kreis Pinneberg betrifft es Barmstedt, Bönningstedt, Elmshorn, Halstenbek, Hasloh, Helgoland, Pinneberg, Quickborn, Rellingen, Schenefeld, Tornesch, Uetersen und Wedel.
„Immerhin räumt die Landesregierung erstmals ein, dass es überhaupt angespannte Wohnungsmärkte im Kreis Pinneberg und in Schleswig-Holstein gibt“, sagt der für den Kreis zuständige SPD-Abgeordnete und fordert gleichzeitig die schwarz-grüne Regierung auf, die Mietpreisbremse wieder in Kraft zu setzen.