Wohnen ist ein soziales Grundrecht und muss bezahlbar sein. Deshalb ist es gut, dass ab dem 01.01.2023 noch mehr Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitnehmer*innen mit zu geringem Einkommen das neue Wohngeld Plus erhalten können. Für all diejenigen, die aktuell schon Wohngeld bekommen, gibt es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss. Für Studierende und Azubis gibt es künftig einen Pauschalbetrag von 345 Euro als Wohngeld. Bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße. Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro, und für jede weitere Person noch einmal 100 Euro dazu. Hinzu kommt noch ein Heizkostenzuschuss. Damit hat die Bundesregierung das Wohngeld verdoppelt und den Kreis der Berechtigten verdreifacht. „Das ist eine große Leistung der Bundesregierung, damit niemand im Winter in einer kalten Wohnung sitzen muss“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Hölck.
Mit der Verdreifachung der Wohngeldberechtigten wird sich die Anzahl der Anträge erheblich erhöhen. Das führt zu einer weiteren Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen in den Wohngeldstellen. Leider hat die lustlose Landesregierung in Schleswig-Holstein nicht viel dafür getan, die Kommunen bei der Bewältigung der zusätzlichen Mehrarbeit zu unterstützen. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörden vorläufige Zahlungen leisten können. Wenn also mit großer Wahrscheinlichkeit einem Antrag auf Wohngeld stattgegeben würde, kann Geld unbürokratisch ausgezahlt und die entsprechenden Anträge können später abschließend bearbeitet werden. „Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit ordentlich Gebrauch,“ appelliert der Abgeordnete an die Wohngeldstellen.
Leider wissen viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht, dass sie berechtigt sind Wohngeld zu erhalten. „Daher sollten Mieter*innen sich beraten lassen oder sich über den Wohngeldrechner der Bundesregierung informieren (www.bmwsb.de/WohngeldPlus-Rechner)“, rät der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck.