Die Grundrente

Uetersener Nachrichten für 23. Februar 2019

Das Abgeordnetenwort
Die Grundrente

Liebe Leserinnen,
liebe Leser!

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Doch die alte Sicherheit ist ins Wanken gekommen. Viele Menschen stellen fest, dass ihre Rente nicht zum Leben reicht und sie plötzlich auf Grundsicherung angewiesen sind.

Das bedeutet einen drastischen Einschnitt: Menschen, die ihr Leben lang für sich selbst gesorgt haben, müssen zum Amt gehen, ihre Bedürftigkeit nachweisen, um Unterstützung bitten.
Dieses Problem trifft zum weit überwiegenden Teil Frauen. Frauen, die genauso hart und häufig noch viel härter gearbeitet haben als die Männer ihrer Generation und bei denen die Rente am Ende doch nicht reicht. Der durchschnittliche Rentenanspruch von Frauen in Schleswig-Holstein beträgt rund 651 Euro. Darum ist es richtig, dass jetzt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Konzept für eine Grundrente vorgelegt hat.

Eine Friseurin, die 40 Jahre gearbeitet hat und dabei einen Verdienst auf Mindestlohn-Niveau hatte, hat einen Rentenanspruch von bisher 514 Euro Rente. Mit der Grundrente würde sie eine maximale Aufwertung von 447 Euro bekommen. Ganz konkret bekäme sie mit der Grundrente 961 Euro. Das sind wirklich keine Reichtümer, die da verteilt werden.
Bis zu 150.000 Menschen hier in Schleswig-Holstein wird die Grundrente helfen. Um die Fälle auszuschließen, bei denen die Grundrente nicht benötigt wird, sollen hunderttausende Rentnerinnen und Rentner zu Bittstellern gemacht werden. Das ist unwürdig. Und es ist immer wieder die so genannte Bedürftigkeitsprüfung, die Menschen aus Scham davon abhält, das Geld in Anspruch zu nehmen, obwohl es ihnen zustehen würde und sie es eigentlich dringend bräuchten.

Die Auffassung von FDP-Chef Christian Lindner ist wirklich unerhört: „Derjenige, der eine kleine Rente hat, aber einen Ehegatten mit einer hohen Pension… Oder eine kleine Rente, und fünf Millionen geerbt hat, der braucht keine zusätzliche Leistung von Herrn Heil“.

Also, Rente ist eine Versicherungsleistung, deshalb hat durchaus auch die vielzitierte Zahnarztgattin Anspruch auf ihre eigene Rente. Und von dem Fall einer 5-Millionen-Erbschaft habe ich bisher noch nie etwas gehört.
Die Finanzierung der Grundrente ist ein entscheidender Punkt: Die Grundrente für Geringverdiener kostet circa 5 Milliarden Euro. Den Solidaritätszuschlag für Spitzenverdiener abzuschaffen, wie es die CDU fordert, kostet etwa11 Milliarden Euro. Da kann mir keiner erzählen, dass wir uns die Grundrente nicht leisten können. Wenn trotz langer Arbeit, Kindererziehung oder Pflege am Ende dasselbe rauskommt, als wenn man nicht gearbeitet hätte, dann ist das eine riesengroße
Ungerechtigkeit, die in der großen Mehrzahl Frauen trifft. Genau diese Ungerechtigkeit geht der Vorschlag zur Grundrente an.

Herzliche Grüße, Ihr
Thomas Hölck, Landtagsabgeordneter

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