Hölck begrüßt erfolgreiche Klagen gegen Müllverbrennung in Stade

Teilerfolg im Kampf gegen den Weiterbau einer Müllverbrennungsanlage (MVA) in Stade-Bützfleth: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Klagen der Hansestadt Stade und eines Obstbauern teilweise stattgegeben. Mit dieser Anlage soll durch die Verbrennung sogenannter Ersatzbrennstoffe, zum Beispiel Verpackungen und Abfälle aus der Papierherstellung, Strom erzeugt werden. Nun darf vorerst nicht weitergebaut werden, aber die Anlage ist trotzdem nicht vom Tisch. „Allerdings arbeitet die Zeit gegen den Investor“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Hölck aus Haseldorf. Die Industrieanlagen in Stade-Bützfleth liegen am anderen Elbufer genau gegenüber der Haseldorfer Marsch, die zu Hölcks Wahlkreis gehört. Er begrüßt das Urteil ausdrücklich, auch wenn es erstmal nur aufschiebende Wirkung hat.

Maßgeblich für den Teilerfolg der Klagen war ein Verfahrensfehler. In den Jahren 2008 und 2009 gab es einen Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen für den Bau der Anlage. In dem Vorbescheid wurde einerseits der Standort der Anlage genau festgelegt, andererseits auch die einzuhaltenden Grenzwerte für die Emissionen und die Schadstoffbelastung. Kurz nach Ergehen des Vorbescheids wurde allerdings der Standort um 160 Meter südöstlich verschoben, ohne den Vorbescheid entsprechend zu ändern. Dies und die Tatsache, dass 2013 strengere Emissionsgrenzwerte festgelegt wurden, hätten eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gemacht. Da das nicht geschehen ist, konnten sich sowohl die Hansestadt Stade als auch der Obstbauer auf diese Versäumnisse erfolgreich berufen.

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