Kleine Anfrage: Beteiligung des Landes an Baumaßnahmen der Trasse der Festen Fehmarnbeltquerung

Vorbemerkung der Fragesteller:
In der Plenarsitzung vom 29. August 2019 wurde von Wirtschaftsminister Dr. Bernd
Buchholz eine Gesamtsumme von 70 Million Euro benannt, mit der sich das Land
Schleswig-Holstein an Baumaßnahmen an der Trasse der Festen Fehmarnbeltquerung beteiligt.


1. Welche finanziellen Mittel sind für welche einzelnen Maßnahmen veranschlagt? Bitte einzeln auflisten.

Antwort:
Für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Zuge der Schienenhinterlandanbindung sind laut Schätzungen der DB AG vom 03.11.2017 für den Landesanteil 15,6 Mio. € vorgesehen (siehe Einzelvorstellung Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung). Hinzu kommen nach jüngsten Berechnungen der DB AG 11,117 Mio. € für die Förderung des kommunalen Anteils durch das Land. Für die Erschließung und Ausstattung von Haltepunkten an verschiedenen Orten entlang der Trasse (Bahnhofsumfeld und Straßenanschluss) wird laut Forderung der Region (siehe Begründung der Region Ostholstein – Lübeck für Forderungen nach übergesetzlichen Schutzmaßnahmen gemäß Bundestagsbeschluss vom 28.01.2016; Stand: 24. Juni 2012) von 42,22 Mio. € ausgegangen.


2. Aus welchen Haushaltsansätzen kommen die für die einzelnen Maßnahmen
vorgesehenen Haushaltsmittel? Bitte einzeln auflisten.

Antwort:
Für den Landesanteil an den Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Zuge der Festen Fehmarnbeltquerung sind vom MWVATT zusammen 15,6 Mio. € als Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 im Entwurf für den Landeshaushalt 2020 (Titel 0614.04.891 01) vorgesehen. Die Kosten für die Förderung von Anteilen der Kommunen an den Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen (11,117 Mio. €) werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden GVFG3-Mittel (Titel 0614.03.883 07) finanziert. Für die Förderung müssen Kommunen einen Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit sowie auf Gewährung der Zuwendung bei Erfüllung der Voraussetzungen stellen. Die Förderquote für die betroffenen Kommunen beträgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Finanzstärke bis zu 75%. Die Maßnahmen zur Gestaltung und Planung der Bahnhofsumfelder und Straßenanschlüsse im Rahmen der Schienenhinterlandanbindung betragen nach
jetzigem Planungsstand 42,22 Mio. €. Diese Kosten werden ebenfalls aus den
GVFG-Mitteln gedeckt.

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