Millionen für Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen

 

SPD-MdL Hölck: Mobiliar, Spielgeräten und Fahrzeugen Millionen für Ausbau des Ganztagsangebotsan

Grundschulen Kommunen oder Schulträger, die jetzt schnell sind, können sich für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen und Förderzentren Fördergelder sichern. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Hölck aus Haseldorf hin. Das Geld wird auf Initiative von Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) vom Bund zur Verfügung gestellt und vom Land Schleswig-Holstein aufgestockt. Deutlich über 36 Millionen Euro können so über die Investitionsbank Schleswig-Holstein vergeben werden. Förderfähig sind laut Hölck zahlreiche Maßnahmen, von der Anschaffung von Mobiliar sowie Spiel- und Sportgeräten über die Gestaltung der Außenflächen, Modernisierung-, Sanierung- Umbau- und Erweiterungsbauten, Neubaumaßnahmen, Verbesserung der Hygienebedingungen bis hin zum Ankauf von Grundstücken und Gebäuden sowie Fahrzeugen, die die Nutzung anderer Angebote ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen.

Das millionenschwere Programm wurde aufgelegt, weil ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote die individuelle Forderung der Grundschülerinnen und Grundschüler unterstützen und somit zu mehr Teilhabechancen beitragen. Darüber hinaus stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Der Bund stellt deshalb Finanzhilfen zur Verfügung, um durch die Förderung der Investitionstätigkeit von Ländern und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu schaffen und bestehende Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln. „Das ist eine sinnvolle Initiative von Olaf Scholz, denn u. a. in der Grundschule werden die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg geschaffen“, betont Thomas Hölck. Hölck weist darauf hin, dass Anträge bis zum 31. März dieses Jahres gestellt werden müssen. Förderfähig sind Vorhaben, die bis zum 30. Juni 2021 begonnen und der Verwendungsnachweis bis zum 31. Dezember 2021 erbracht worden sind

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