Fracking verbieten.

Rede zu TOP 16 – Mi. 22. Januar 2020, 15:00 Uhr

zu „Fracking verbieten“ – Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 19/8886)

Sehr geehrte(r) Herr / Frau Präsident(in), liebe Kolleginnen und Kollegen!

Fracking, egal ob unkonventionelles Schiefergas-Fracking oder konventionelles Sandstein-Fracking ist weder ökologisch nach-haltig noch gesundheitlich risikofrei.

Die potenziellen Gefahren sind vielfältig und können folgen-schwer sein:

sie reichen von Kontamination der Umwelt durch Frack-Fluide bis hin zu künstlichen Erdbeben.

Wir stehen daher für den Vorrang des Gesundheits- und Trink-wasserschutzes vor ökonomischen Teilinteressen.

Schleswig-Holstein ist Anti-Fracking-Land.

Wir haben uns bereits Anfang 2014 in einem Antrag der Küsten-koaltion ganz klar gegen Fracking positioniert (18/671).

Das war nur der Anfang:
Nach maßgeblichem Mitwirken der früheren Landesregierung un-ter Torsten Albig im Bundesrat, hat der Bundestag 2016 unkon-ventionelles Fracking verboten – und das unbefristet (hib 385/2016).

Ein Erfolg für Umwelt und Mensch.

Ein bitterer Nachgeschmack bleibt aber:

Das konventionelle Sandstein-Fracking in tieferen Erdschichten bleibt mit klaren Ausnahmen – wie z. B. im Bereich der Trink-wasserversorgung – erlaubt.

Wie das Ganze weitergehen soll, wird im nächsten Jahr ent-schieden.

Dann nämlich soll eine Expertenkommission über den zukünfti-gen Einsatz von unkonventionellem Fracking „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ beraten.

Der Bundestag wird dann über die Angemessenheit des bisheri-gen Verbots zu entscheiden.

Über die Angemessenheit brauchen wir aber nicht erst in einem Jahr sprechen, dass können und wollen wir hier und heute schon!

Lassen Sie mich eines klarstellen:

Die formulierten Ziele der Bundesregierung zum Thema Klima-schutz kann man schwer missverstehen:

Die Motivation und auch die Zielsetzung passen nicht zum gel-tenden Stand der Gesetzgebung, denn Fracking widerspricht den Prinzipien der Energiewende.

Denn Techniken, die sich an den Erhalt der Fossilen Energie-Infrastruktur klammern, sind zum Scheitern verurteilt.

Sie Schaden bei Förderung, Verarbeitung und Konsum nicht nur dem Klima, sondern auch unser aller Gesundheit.

Ein generelles Verbot von Fracking muss folgen!

Da wir als Land Aufgrund konkurrierenden Bundesrechts auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts keine Gesetzgebungs-zuständigkeit für ein vollständiges Fracking-Verbot haben, müs-sen wir den Weg über den Bundesrat gehen.
So das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 06. Dezember 2019, dass die Zuständigkeit des Landes verneint hat.

Das bürgerliche Engagement für den Schutz des Trinkwassers ist ungebrochen.

Vor allem die Sorge der Volksinitiative zum Schutz des Wassers liegt darin begründet, dass die geologischen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein, für potentielle Investoren attraktiv sind.

Denn das Fracking in Sandstein und Zechsteinkarbonat bleibt unter Auflagen erlaubt (ndr 12.2019).

Diese Lücken in der aktuellen Gesetzgebung müssen geschlos-sen und Fracking somit ein Riegel vorgeschoben werden.

Der Antrag des SSW kommt also genau zur richtigen Zeit.

Die Notwendigkeit, als Landesregierung selbstbewusst für die In-teressen der Menschen – speziell beim Thema Wasserschutz – einzutreten, können wir heute hier beschließen.
So wie wir auch gemeinsam mit dem SSW aktiv das Volksbegeh-ren zum Schutz des Wassers unterstützen.

Nicht alles was technisch möglich ist, sollte auch gemacht wer-den.
Neben dem Status als Energiewendeland Nummer eins, den wir aufgrund der Jamaika-Politik ja mittlerweile leider verloren ha-ben, ist und bleibt Schleswig-Holstein aber wenigstens Anti-Fracking-Land.

Und ich freue mich, dass wir zumindest in dieser Frage weiterhin Einigkeit in diesem Hause haben und alle demokratischen Frak-tionen den Antrag des SSW unterstützen.

Lassen Sie uns auch weiterhin in dieser Frage gemeinsam han-deln.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert